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Sachwertverfahren – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Bewertung & Gutachten

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der Herstellungskosten des Gebäudes zuzüglich des Bodenwertes. Es wird vor allem bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern eingesetzt, wenn Vergleichspreise fehlen.

Ausführliche Erklärung

Das Sachwertverfahren ist eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren nach der ImmoWertV (§§ 21–23 ImmoWertV 2021). Es orientiert sich nicht am Markt, sondern an den tatsächlichen Herstellungskosten einer Immobilie.

Berechnung Schritt für Schritt

1. Bodenwert: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert

2. Gebäudeherstellungskosten: Normalherstellungskosten (NHK) × Bruttogrundfläche

3. Alterswertminderung: Abhängig von Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer

4. Vorläufiger Sachwert: Bodenwert + zeitwertgeminderte Gebäudekosten

5. Sachwertfaktor: Marktanpassung durch regionalen Korrekturfaktor

Stärken und Grenzen

Das Verfahren eignet sich besonders für Objekte, die nicht zur Vermietung bestimmt sind und für die es kaum Vergleichspreise gibt (z. B. Villen, Kirchen, Sonderimmobilien). Es ist weniger geeignet für renditeorientierte Anlageimmobilien.

Praxisbeispiel

Ein Einfamilienhaus (150 m² BGF, Baujahr 2000, Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre) auf einem 600 m² Grundstück in Kerpen (Bodenrichtwert: 320 €/m²):
- Bodenwert: 600 × 320 = 192.000 €
- NHK: ca. 1.600 €/m² × 150 = 240.000 €
- Alterswertminderung (30/80 = 37,5 %): − 90.000 €
- Gebäudezeitwert: 150.000 €
- Vorläufiger Sachwert: 342.000 €
- Nach Sachwertfaktor (z. B. 1,05): ca. 359.000 €

Häufige Fragen

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