Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens pro Quadratmeter für eine bestimmte Zone, ermittelt aus den tatsächlichen Kaufpreisen unbebauter Grundstücke. Er wird von Gutachterausschüssen festgesetzt und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert.
Ausführliche Erklärung
Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) bilden die Grundlage für die Bewertung von Grundstücken in Deutschland. Sie geben den durchschnittlichen Bodenwert je m² für eine sogenannte Bodenrichtwertzone an.
Wie werden Bodenrichtwerte ermittelt?
Die Gutachterausschüsse der Kreise und kreisfreien Städte werten alle notariell beurkundeten Kaufverträge aus. Aus den gezahlten Preisen für möglichst unbebaute Grundstücke wird der Durchschnitt für geografische Zonen errechnet.
Bodenrichtwert vs. Bodenwert
Der Bodenrichtwert gilt für ein Referenzgrundstück mit bestimmten Eigenschaften (z. B. Fläche, GRZ, Erschließungszustand). Der individuelle Bodenwert eines konkreten Grundstücks wird durch Korrekturen (Größe, Zuschnitt, Erschließung) angepasst.
Veröffentlichung
In NRW sind Bodenrichtwerte öffentlich zugänglich über das BORIS.NRW-Portal (boris.nrw.de). Bundesweit gibt es das Portal BORIS-D.
Verwendung
- Grundlage für Verkehrswertgutachten
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Grundsteuer (Grundsteuerreform 2025)
- Bauleitplanung
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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