ImmoWertV
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Verkehrswertermittlung in Deutschland. Die aktuelle Fassung von 2021 löst die ImmoWertV 2010 ab und regelt Verfahren, Datengrundlagen und Definitionen.
Ausführliche Erklärung
Die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) basiert auf § 199 Abs. 1 BauGB und wurde zuletzt grundlegend 2021 überarbeitet. Sie bildet die verbindliche Grundlage für alle nach § 194 BauGB ermittelten Verkehrswerte.
Wesentliche Regelungsbereiche
- §§ 2–14 ImmoWertV: Allgemeine Grundsätze, Definitionen, Daten der Gutachterausschüsse
- §§ 15–16: Vergleichswertverfahren
- §§ 17–20: Ertragswertverfahren
- §§ 21–23: Sachwertverfahren
- § 24: Herleitung des Verkehrswertes aus Verfahrensergebnissen
Neuerungen der ImmoWertV 2021
- Klarere Definitionen von Marktdaten und deren Anwendung
- Stärkere Orientierung an marktbasierten Daten der Gutachterausschüsse
- Neue Regelung zur Sonderwertermittlung (z.B. Erbbaurecht)
- Hervorhebung des Liegenschaftszinssatzes als wichtige Marktgröße
Anwendungsbereich
Die ImmoWertV gilt für alle Immobilienbewertungen nach § 194 BauGB. Sie bindet insbesondere öffentlich bestellte Sachverständige, Gutachterausschüsse und Banken bei der Beleihungswertermittlung.
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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