Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Immobilienwert durch den direkten Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Es gilt als das marktnächste Verfahren und wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Bauland eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Das Vergleichswertverfahren (§§ 15–16 ImmoWertV) basiert auf dem einfachen Prinzip: Eine Immobilie ist so viel wert, wie vergleichbare Objekte tatsächlich am Markt erzielt haben.
Voraussetzungen
Für eine verlässliche Anwendung benötigt man mindestens 5–10 Vergleichsobjekte, die in Lage, Größe, Zustand, Baujahr und Ausstattung möglichst ähnlich sind. Die Daten stammen aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse.
Anpassungsfaktoren
Weichen die Vergleichsobjekte vom zu bewertenden Objekt ab, werden Zu- oder Abschläge vorgenommen:
- Lageunterschiede (Mikrolage, Infrastruktur)
- Größenabweichungen (Wohnfläche, Grundstück)
- Ausstattungsunterschiede (Keller, Balkon, Stellplatz)
- Baujahr und energetischer Zustand
Anwendungsgebiete
- Eigentumswohnungen (am häufigsten)
- Reihenhäuser und Doppelhaushälften in gut erschlossenen Märkten
- Unbebaute Grundstücke (Bodenrichtwerte)
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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