Pachtwertverfahren
Das Pachtwertverfahren bewertet Grundstücke, die dauerhaft verpachtet sind (z. B. Erbbaugrundstücke oder landwirtschaftliche Flächen). Es leitet den Wert aus dem kapitalisierten Pachtzins ab.
Ausführliche Erklärung
Das Pachtwertverfahren ist kein normierts Standardverfahren der ImmoWertV, wird aber in der Praxis angewendet, wenn ein Grundstück langfristig verpachtet ist und der Eigentümer nur den Pachtzins erhält – nicht die Erträge aus der Nutzung.
Anwendungsfälle
- Erbbaurecht: Grundstückseigentümer verpachtet auf 50–99 Jahre, Erbbauzins wird kapitalisiert
- Landwirtschaftliche Flächen: Bodenpacht auf mehrjährige Laufzeit
- Gaststätten und Hotelbetriebe: Pacht des Betriebs (inkl. Gebäude)
Berechnung
Pachtwert = Jahrespacht × Vervielfältiger (abhängig von Laufzeit und Kapitalisierungszinssatz)
Beim Erbbaurecht gilt vereinfacht:
- Bodenwert des Grundstücks (voller Verkehrswert) → kapitalisierter Erbbauzins → Wert des Erbbaugrundstücks
Erbbaurecht – Besonderheiten
Das Erbbaurecht (§ 1 ErbbauRG) trennt Grundstück und Gebäude. Der Grundstückseigentümer behält das Grundstück, der Erbbauberechtigte kann darauf bauen. Nach Ablauf fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück (gegen Entschädigung).
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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