BelWertV
Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) regelt, wie Hypothekenpfandbriefbanken den Beleihungswert von Immobilien ermitteln müssen. Sie ist die Grundlage für die Besicherung von Pfandbriefen.
Ausführliche Erklärung
Die BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) wurde auf Basis des Pfandbriefgesetzes (§ 16 PfandBG) erlassen und gilt speziell für Pfandbriefbanken bei der Ermittlung des Beleihungswertes.
Unterschied zur ImmoWertV
| ImmoWertV | BelWertV | |
|---|---|---|
| Ergebnis | Verkehrswert | Beleihungswert |
| Zweck | Marktwertermittlung | Sicherheitsbewertung für Kredit |
| Orientierung | Aktueller Markt | Langfristig nachhaltig |
| Für | Alle Bewertenden | Nur Pfandbriefbanken |
Besonderheiten der BelWertV
- Vorsichtsprinzip: Berücksichtigung nur langfristig gesicherter Erträge
- Objektbesichtigung: Pflicht bei der Erstbewertung
- Mindestabschlag: Beleihungswert max. 90 % des aktuellen Marktwertes (oft faktisch 70–80 %)
- Regelmäßige Überprüfung: Wert muss turnusmäßig überwacht werden
Bedeutung für Kreditnehmer
Der Beleihungswert nach BelWertV beeinflusst den Beleihungsauslauf und damit die Zinskonditionen. Auch wenn nicht alle Banken Pfandbriefbanken sind, orientieren sich viele Kreditinstitute an ähnlichen Maßstäben.
