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BelWertV – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Bewertung & Gutachten

BelWertV

Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) regelt, wie Hypothekenpfandbriefbanken den Beleihungswert von Immobilien ermitteln müssen. Sie ist die Grundlage für die Besicherung von Pfandbriefen.

Ausführliche Erklärung

Die BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) wurde auf Basis des Pfandbriefgesetzes (§ 16 PfandBG) erlassen und gilt speziell für Pfandbriefbanken bei der Ermittlung des Beleihungswertes.

Unterschied zur ImmoWertV

ImmoWertVBelWertV
ErgebnisVerkehrswertBeleihungswert
ZweckMarktwertermittlungSicherheitsbewertung für Kredit
OrientierungAktueller MarktLangfristig nachhaltig
FürAlle BewertendenNur Pfandbriefbanken

Besonderheiten der BelWertV

  • Vorsichtsprinzip: Berücksichtigung nur langfristig gesicherter Erträge
  • Objektbesichtigung: Pflicht bei der Erstbewertung
  • Mindestabschlag: Beleihungswert max. 90 % des aktuellen Marktwertes (oft faktisch 70–80 %)
  • Regelmäßige Überprüfung: Wert muss turnusmäßig überwacht werden

Bedeutung für Kreditnehmer

Der Beleihungswert nach BelWertV beeinflusst den Beleihungsauslauf und damit die Zinskonditionen. Auch wenn nicht alle Banken Pfandbriefbanken sind, orientieren sich viele Kreditinstitute an ähnlichen Maßstäben.

Praxisbeispiel

Wohnimmobilie, Verkehrswert (ImmoWertV) 400.000 €. Bank berechnet Beleihungswert nach BelWertV: 320.000 € (80 % des Marktwertes). Bei einem Darlehen von 280.000 € ergibt sich ein Beleihungsauslauf von 87,5 % → Risikoaufschlag für den Kreditnehmer.

Häufige Fragen

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