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Notarkosten – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Kauf & Verkauf

Notarkosten

Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und die Grundbucheintragungen. Sie sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und betragen typischerweise 1,5–2 % des Kaufpreises.

Ausführliche Erklärung

Beim Immobilienkauf in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Der Notar ist ein unparteiischer Amtsträger – er vertritt keine Seite.

Was gehört zu den Notarkosten?

  • Beurkundung des Kaufvertrages
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Grundschuldbestellung (falls finanziert)
  • Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • Abwicklung über Notaranderkonto (optional)

Kostenhöhe

Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im GNotKG geregelt. Faustregel:

  • Notargebühren: ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises
  • Grundbuchgebühren: ca. 0,3–0,5 % des Kaufpreises
  • Gesamt: ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises

Wer trägt die Kosten?

Im Normalfall der Käufer. Kosten für die Löschung von Altlasten im Grundbuch trägt der Verkäufer.

Praxisbeispiel

Kaufpreis: 350.000 €.
- Notargebühr Kaufvertrag (2-facher Gebührensatz): ca. 1.470 €
- Auflassungsvormerkung: ca. 490 €
- Grundbuchumschreibung: ca. 490 €
- Grundschuldbestellung: ca. 490 €
- Summe Notar + Grundbuch: ca. 3.000 – 5.000 € (je nach Aufwand)

Häufige Fragen

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