Notarkosten
Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und die Grundbucheintragungen. Sie sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und betragen typischerweise 1,5–2 % des Kaufpreises.
Ausführliche Erklärung
Beim Immobilienkauf in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Der Notar ist ein unparteiischer Amtsträger – er vertritt keine Seite.
Was gehört zu den Notarkosten?
- Beurkundung des Kaufvertrages
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Grundschuldbestellung (falls finanziert)
- Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Abwicklung über Notaranderkonto (optional)
Kostenhöhe
Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im GNotKG geregelt. Faustregel:
- Notargebühren: ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises
- Grundbuchgebühren: ca. 0,3–0,5 % des Kaufpreises
- Gesamt: ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises
Wer trägt die Kosten?
Im Normalfall der Käufer. Kosten für die Löschung von Altlasten im Grundbuch trägt der Verkäufer.
Praxisbeispiel
- Notargebühr Kaufvertrag (2-facher Gebührensatz): ca. 1.470 €
- Auflassungsvormerkung: ca. 490 €
- Grundbuchumschreibung: ca. 490 €
- Grundschuldbestellung: ca. 490 €
- Summe Notar + Grundbuch: ca. 3.000 – 5.000 € (je nach Aufwand)
Häufige Fragen
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