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Grunderwerbsteuer – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Kauf & Verkauf

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Ausführliche Erklärung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Sie fällt immer dann an, wenn ein inländisches Grundstück oder eine Immobilie entgeltlich den Eigentümer wechselt.

Steuersätze nach Bundesland (Stand 2024)

BundeslandGrESt-Satz
Bayern, Sachsen3,5 %
Hamburg5,5 %
NRW, Berlin, Hessen, Saarland6,0 %
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen6,5 %

Bemessungsgrundlage

Grundlage ist der Kaufpreis laut Kaufvertrag. Inventar (bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise) kann separat ausgewiesen werden und reduziert die Bemessungsgrundlage – aber nur wenn es angemessen bewertet ist und tatsächlich mitverkauft wird.

Befreiungen

Erwerbe innerhalb der geraden Linie (Eltern → Kinder, Ehepartner) sind steuerfrei (§ 3 GrEStG). Geschwister sind nicht befreit.

Fälligkeit

Die Steuer wird nach Beurkundung vom Finanzamt per Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von 4 Wochen zu zahlen. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbuchumschreibung.

Praxisbeispiel

Kaufpreis in NRW: 400.000 €. GrESt-Satz: 6,5 %→ Grunderwerbsteuer: 26.000 €. Wird eine Einbauküche für 5.000 € separat ausgewiesen und ist angemessen bewertet, sinkt die Bemessungsgrundlage auf 395.000 € → GrESt: 25.675 € (Ersparnis: 325 €).

Häufige Fragen

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