Grundschuld
Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück, das der Bank als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie ist in Deutschland das weitaus häufigste Mittel zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen.
Ausführliche Erklärung
Die Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB) gibt dem Gläubiger (Bank) das Recht, aus dem belasteten Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu fordern, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie nicht akzessorisch – sie existiert unabhängig von der Darlehensschuld.
Eintragung im Grundbuch
Die Grundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Sie ist mit einem Briefgrundschuld (physischer Grundschuldbrief) oder als Buchgrundschuld (nur Eintragung) möglich.
Ablauf bei der Finanzierung
1. Bank und Käufer vereinbaren Darlehensbedingungen
2. Notar beurkundet Grundschuldbestellungsurkunde
3. Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen
4. Bank zahlt Darlehen aus
Was passiert nach Rückzahlung?
Nach vollständiger Darlehenstilgung hat der Eigentümer zwei Optionen:
- Löschung der Grundschuld (kostenpflichtig, ca. 200–400 €)
- Abtretung an sich selbst oder einen anderen Kreditgeber (günstiger bei Anschlussfinanzierung)
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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