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Grundschuld – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Finanzierung

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück, das der Bank als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie ist in Deutschland das weitaus häufigste Mittel zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen.

Ausführliche Erklärung

Die Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB) gibt dem Gläubiger (Bank) das Recht, aus dem belasteten Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu fordern, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie nicht akzessorisch – sie existiert unabhängig von der Darlehensschuld.

Eintragung im Grundbuch

Die Grundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Sie ist mit einem Briefgrundschuld (physischer Grundschuldbrief) oder als Buchgrundschuld (nur Eintragung) möglich.

Ablauf bei der Finanzierung

1. Bank und Käufer vereinbaren Darlehensbedingungen

2. Notar beurkundet Grundschuldbestellungsurkunde

3. Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen

4. Bank zahlt Darlehen aus

Was passiert nach Rückzahlung?

Nach vollständiger Darlehenstilgung hat der Eigentümer zwei Optionen:

  • Löschung der Grundschuld (kostenpflichtig, ca. 200–400 €)
  • Abtretung an sich selbst oder einen anderen Kreditgeber (günstiger bei Anschlussfinanzierung)

Praxisbeispiel

Kaufpreis: 320.000 €, Eigenkapital: 80.000 €, Darlehen: 240.000 €. Die Bank lässt eine Grundschuld über 240.000 € im Grundbuch eintragen. Nach 25 Jahren ist das Darlehen getilgt. Der Eigentümer lässt die Grundschuld für ca. 250 € löschen – oder behält sie für eine spätere Umschuldung.

Häufige Fragen

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