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KfW-Förderung – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Finanzierung

KfW-Förderung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert den Kauf, Bau und die energetische Sanierung von Immobilien mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Die wichtigsten Programme sind KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) und BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Ausführliche Erklärung

Die KfW-Förderung ist ein zentrales Instrument der deutschen Wohnraumförderung. Sie bietet günstigere Konditionen als marktübliche Bankdarlehen – durch Zinsverbilligungen aus Bundesmitteln und direkte Zuschüsse.

Wichtige Programme 2024

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

  • Für Neubauten, die den Effizienzhaus-40-Standard erreichen
  • Darlehensbetrag: bis 150.000 € pro Wohneinheit
  • Kombination mit Bundesförderung für effiziente Gebäude möglich

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA und KfW)

  • Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungstausch, Fenster
  • Zuschüsse bis 20–35 % der Investitionskosten (je nach Maßnahme)
  • Heizungsförderung (Wärmepumpe): bis 70 % bei Niedrigeinkommen

KfW 124 – Wohngebäude Kredit

  • Für Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 €

Beantragung

KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Hausbank beantragt – vor Baubeginn oder Kaufvertrag. Nachträgliche Anträge sind in der Regel nicht möglich.

Praxisbeispiel

Neubau Einfamilienhaus EH-40-Standard, Baukosten 450.000 €. KfW-Darlehen 297: 150.000 € zum Zinssatz von ca. 2,93 % (statt 3,8 % am Markt). Ersparnis bei 10 Jahren: ca. 4.000 – 6.000 € allein durch den günstigeren Zinssatz.

Häufige Fragen

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