Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für die Errichtung, wesentliche Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Sie wird vom zuständigen Bauordnungsamt erteilt und ist Voraussetzung für den legalen Baubeginn.
Ausführliche Erklärung
Die Baugenehmigung ist das zentrale Instrument der präventiven Baukontrolle in Deutschland. Sie ist in den Landesbauordnungen geregelt – in NRW in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Genehmigungspflichtige Vorhaben
Grundsätzlich bedürfen alle Bauvorhaben einer Genehmigung. Ausnahmen (genehmigungsfreie Vorhaben) sind in § 62 BauO NRW gelistet, z.B. kleine Garagen, Carports, Wintergärten bis zu bestimmten Maßen.
Ablauf der Baugenehmigung
1. Voranfrage (Bauvoranfrage) – optional, aber empfehlenswert
2. Einreichen der Bauunterlagen (Bauantrag, Baupläne, Statik etc.)
3. Prüfung durch Bauordnungsamt (4–12 Wochen, je nach Gemeinde und Komplexität)
4. Baugenehmigung oder Ablehnung
5. Baubeginn nach Zugang der Genehmigung
Geltungsdauer
Eine Baugenehmigung gilt in der Regel 3–4 Jahre (je nach Landesbauordnung). Wird nicht mit dem Bau begonnen, kann sie verlängert werden.
Schwarzbau und Konsequenzen
Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Baustopp, Abrissanordnung und Bußgelder. Kaufer sollten sich immer die Baugenehmigungen für alle vorhandenen Anbauten und Umbauten zeigen lassen.
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
Fragen zu Baugenehmigung?
Wir beraten Sie persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Beratung anfragen