GRZ und GFZ
GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) sind Kennzahlen im Bauplanungsrecht, die das zulässige Verhältnis von bebaubarer Fläche zur Grundstücksgröße festlegen. Sie bestimmen, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf.
Ausführliche Erklärung
GRZ und GFZ werden im Bebauungsplan festgesetzt und legen die maximale Ausnutzbarkeit eines Grundstücks fest.
GRZ – Grundflächenzahl
Die GRZ gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf (Grundriss des Gebäudes).
GRZ 0,4 auf 500 m² = max. 200 m² Grundfläche des Hauptgebäudes.
GRZ-Überschreitung durch Nebenanlagen
Garagen, Stellplätze, Zufahrten und andere Nebenanlagen dürfen die GRZ um bis zu 0,2 überschreiten, höchstens aber bis zu einer GRZ von 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO).
GFZ – Geschossflächenzahl
Die GFZ beschreibt das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche.
GFZ 1,2 auf 500 m² = max. 600 m² Geschossfläche insgesamt (über alle Stockwerke).
Zusammenspiel
GRZ und GFZ gemeinsam bestimmen Gebäudegrundriss und -höhe. Ein Grundstück mit GRZ 0,4 und GFZ 1,2 erlaubt beispielsweise 3 Vollgeschosse à 200 m² Grundfläche.
BMZ – Baumassenzahl (für Gewerbe)
Bei Gewerbeimmobilien wird zusätzlich die Baumassenzahl (BMZ) festgesetzt, die das Volumen des Gebäudes je m² Grundstücksfläche begrenzt.
Praxisbeispiel
- Max. Grundfläche: 600 × 0,3 = 180 m²
- Max. Geschossfläche gesamt: 600 × 0,9 = 540 m²
- Möglich: z. B. 3 Vollgeschosse à 180 m² = 540 m² ✓
Häufige Fragen
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