Gewerbeimmobilien
Gewerbeimmobilien umfassen Büros, Einzelhandelsflächen, Logistik, Industrie und Hotels. Sie unterliegen anderen Bewertungs- und Vertragsregeln als Wohnimmobilien – mit größeren Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch höheren Risiken.
Ausführliche Erklärung
Gewerbeimmobilien bilden eine eigenständige Anlageklasse mit anderen Rendite-Risiko-Profilen als Wohnimmobilien. Der Markt wird nach Nutzungsarten differenziert.
Nutzungsarten
- Büro: Klassische Büromieten, oft nach "All-in" oder "kalt" abgerechnet
- Einzelhandel: Hochstraßenlage, Fachmarkt, Nahversorgung
- Industrie & Logistik: Lagerhallen, Distributionszentren
- Hotel: Operativer Betrieb beeinflusst Immobilienwert stark
- Sonderobjekte: Kliniken, Seniorenheime, Tankstellen
Bewertung
Gewerbeimmobilien werden fast ausschließlich nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Entscheidend sind:
- Mietvertragslaufzeit (WALT – Weighted Average Lease Term)
- Bonität der Mieter (Ankermieter)
- Leerstandsquote und Drittverwendungsfähigkeit
Mietrecht bei Gewerbe
Gewerbemietrecht ist deutlich flexibler als Wohnraummietrecht:
- Kein gesetzlicher Kündigungsschutz
- Befristete Verträge ohne Weiteres möglich
- Index- oder Staffelmieten üblich
- Mietfreiheiten (Incentives) bei Neuvermietung möglich
Risiken
- Leerstand bei Nichtanschlussvermietung trifft härter
- Hohe Umrüstungskosten bei Nutzerwechsel
- Konjunkturabhängigkeit
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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