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Gewerbeimmobilien – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Sonderobjekte

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien umfassen Büros, Einzelhandelsflächen, Logistik, Industrie und Hotels. Sie unterliegen anderen Bewertungs- und Vertragsregeln als Wohnimmobilien – mit größeren Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch höheren Risiken.

Ausführliche Erklärung

Gewerbeimmobilien bilden eine eigenständige Anlageklasse mit anderen Rendite-Risiko-Profilen als Wohnimmobilien. Der Markt wird nach Nutzungsarten differenziert.

Nutzungsarten

  • Büro: Klassische Büromieten, oft nach "All-in" oder "kalt" abgerechnet
  • Einzelhandel: Hochstraßenlage, Fachmarkt, Nahversorgung
  • Industrie & Logistik: Lagerhallen, Distributionszentren
  • Hotel: Operativer Betrieb beeinflusst Immobilienwert stark
  • Sonderobjekte: Kliniken, Seniorenheime, Tankstellen

Bewertung

Gewerbeimmobilien werden fast ausschließlich nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Entscheidend sind:

  • Mietvertragslaufzeit (WALT – Weighted Average Lease Term)
  • Bonität der Mieter (Ankermieter)
  • Leerstandsquote und Drittverwendungsfähigkeit

Mietrecht bei Gewerbe

Gewerbemietrecht ist deutlich flexibler als Wohnraummietrecht:

  • Kein gesetzlicher Kündigungsschutz
  • Befristete Verträge ohne Weiteres möglich
  • Index- oder Staffelmieten üblich
  • Mietfreiheiten (Incentives) bei Neuvermietung möglich

Risiken

  • Leerstand bei Nichtanschlussvermietung trifft härter
  • Hohe Umrüstungskosten bei Nutzerwechsel
  • Konjunkturabhängigkeit

Praxisbeispiel

Bürogebäude, 1.500 m² Nutzfläche, Miete 15 €/m² kalt, Jahresrohertrag: 270.000 €. Liegenschaftszinssatz Büro: 5,0 %. Ertragswert (vereinfacht, ohne Bodenwert): 270.000 × 0,75 (BK-Abzug) / 0,05 = 4.050.000 €.

Häufige Fragen

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