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Bebauungsplan – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Bau & Planung

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der festlegt, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er regelt Nutzungsart, Bebauungsdichte, Gebäudehöhe, Baulinien und vieles mehr.

Ausführliche Erklärung

Der Bebauungsplan (§§ 8–10 BauGB) ist das wichtigste planerische Instrument der Gemeinden für die Steuerung der Bodennutzung. Er ist für jedermann verbindlich.

Inhalt eines Bebauungsplans

  • Art der Nutzung: Wohngebiet (WA, WR, WS), Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE)
  • Maß der Nutzung: GRZ, GFZ, Bebauungshöhe
  • Bauweise: Geschlossene oder offene Bauweise, Einzel- oder Doppelhaus
  • Überbaubare Fläche: Baugrenzen und Baulinien
  • Stellplatzpflicht, Bepflanzungsgebote, Lärmschutzauflagen

Bebauungsplan vs. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan (nicht verbindlich für Bürger). Der B-Plan ist der rechtlich verbindliche Plan, aus dem FNP entwickelt.

Was, wenn kein B-Plan existiert?

Dann gilt § 34 BauGB (Innenbereich): Bebauung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen – nach Art, Maß, Bauweise und Grundstücksfläche.

Befreiung und Ausnahme

Abweichungen vom B-Plan können als Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) oder Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt werden – wenn sie dem Planungszweck nicht widersprechen.

Praxisbeispiel

Sie möchten ein Haus auf einem Grundstück bauen. Der B-Plan schreibt vor: GRZ 0,4, GFZ 0,8, max. 2 Vollgeschosse. Ihr Grundstück ist 500 m² groß. Sie dürfen max. 200 m² überbauen (GRZ 0,4) und eine Gesamtwohnfläche von ca. 400 m² schaffen (GFZ 0,8 × 500 m²).

Häufige Fragen

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