Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der festlegt, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er regelt Nutzungsart, Bebauungsdichte, Gebäudehöhe, Baulinien und vieles mehr.
Ausführliche Erklärung
Der Bebauungsplan (§§ 8–10 BauGB) ist das wichtigste planerische Instrument der Gemeinden für die Steuerung der Bodennutzung. Er ist für jedermann verbindlich.
Inhalt eines Bebauungsplans
- Art der Nutzung: Wohngebiet (WA, WR, WS), Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE)
- Maß der Nutzung: GRZ, GFZ, Bebauungshöhe
- Bauweise: Geschlossene oder offene Bauweise, Einzel- oder Doppelhaus
- Überbaubare Fläche: Baugrenzen und Baulinien
- Stellplatzpflicht, Bepflanzungsgebote, Lärmschutzauflagen
Bebauungsplan vs. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan (nicht verbindlich für Bürger). Der B-Plan ist der rechtlich verbindliche Plan, aus dem FNP entwickelt.
Was, wenn kein B-Plan existiert?
Dann gilt § 34 BauGB (Innenbereich): Bebauung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen – nach Art, Maß, Bauweise und Grundstücksfläche.
Befreiung und Ausnahme
Abweichungen vom B-Plan können als Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) oder Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt werden – wenn sie dem Planungszweck nicht widersprechen.
Praxisbeispiel
Häufige Fragen
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