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WEG-Verwaltung – Immobilien-Lexikon | Affelski Immobilienmanagement
Mietrecht

WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung übernimmt die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie wird durch die Eigentümerversammlung bestellt und ist gesetzlich durch das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt.

Ausführliche Erklärung

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG, zuletzt reformiert 2020) regelt das Zusammenleben von Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft. Die WEG-Verwaltung ist das ausführende Organ dieser Gemeinschaft.

Aufgaben der WEG-Verwaltung

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen (mind. 1× jährlich)
  • Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Beauftragung und Überwachung von Handwerkern
  • Einforderung des Hausgeldes
  • Führung der Instandhaltungsrücklage

WEG-Reform 2020

Wichtige Änderungen:

  • Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung unabhängig von Anwesenheit
  • Vereinfachte Beschlussfassung (einfache Mehrheit für viele Maßnahmen)
  • Individuelle Sondernutzungsrechte stärker absicherbar
  • Bauliche Veränderungen einfacher umsetzbar (z. B. Ladestation, Balkon)

Hausgeld vs. Wohngeld

"Hausgeld" ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers für gemeinschaftliche Kosten. Es umfasst Betriebskosten, Rücklagen und Verwaltungskosten.

Praxisbeispiel

WEG mit 10 Wohnungen, davon 8 vermietet. Monatliches Hausgeld je Wohnung: 280 €. Davon: Betriebskosten 150 €, Instandhaltungsrücklage 80 €, Verwaltervergütung 50 €. Die Verwaltung erstellt jährlich eine Abrechnung und lädt zur Eigentümerversammlung ein.

Häufige Fragen

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